Eine effektive Preiskalkulation in Kombination mit einzelnen Planungsschritten führt Sie in die richtige Richtung. Umsatz ist das Eine – Wirtschaftlichkeit das Andere. Meine Frage an Sie: Woran messen Sie Ihren wirtschaftlichen Erfolg? Zum Einen ist es gefühlt doch schon ein Erfolg, wenn Ihr Workshop oder Ihre Angebote gut angenommen werden, Sie positives Feedback bekommen und Ihre Kundschaft Sie zufrieden verlässt.
Für Ihr Unternehmen ist es jedoch unbedingt erforderlich, auch monetär erfolgreich zu sein. In der Sprache des Finanzamts ist das die Gewinnerzielungsabsicht. „Selbstverständlich“, sagen Sie jetzt, „habe ich die Absicht, Gewinn zu erzielen.“ Doch was ist hier Ihr Maßstab?
Wirtschaftlichkeit mit Teilzeit oder in Vollzeit?
Sind Sie in Teilzeit selbständig und müssen auf bestimmte Grenzen achten, z.B. weil Sie die Grenze des Umsatzes in Höhe von 22.000 € nicht überschreiten wollen, um Kleinunternehmer*in zu bleiben?
Sind Sie hingegen in Vollzeit selbständig, ist ein Maßstab, das als Gewinn zu erzielen, was Sie zum Leben brauchen inklusive der Sozialversicherungen und Einkommensteuerzahlungen. Auch hier gestalten Sie selbst. Immer angepasst an das, wie Ihre aktuelle und voraussichtliche Lebenshaltung aussieht.
Die Umsatzplanung ist ein wesentlicher Teil bei der Erstellung Ihres Businessplans. Als Gründer*in planen Sie in der Regel drei Jahre im Voraus Ihren Umsatz, um die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens darstellen zu können. Beispielsweise für Geldgeber wie die Agentur für Arbeit, wenn Sie den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen wollen oder für die Bank, falls Sie einen Kredit für Ihre Gründung benötigen.
In beiden Fällen wollen (und müssen) Sie andere davon überzeugen, dass Ihre Gründungsidee Aussicht auf Erfolg hat. Doch auch für Sie selbst halte ich diese Planung für unerlässlich. Wie ein schlauer Mensch so schön sagte: „Planung ersetzt den Zufall durch den Irrtum“.
Also wie gehen Sie vor?
- Stellen Sie Ihre gesamten Lebenshaltungskosten zusammen wie Miete, Kleidung, Versicherungen, Ernährung, Reisen, Geschenke…
- Kalkulieren Sie Ihre Betriebskosten: Als Gründerin schätzen Sie den Umfang, als Unternehmer*in schauen Sie genau auf Ihren Verbrauch.
- Berechnen Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung sowie die potentiellen Einkommensteuerzahlungen.
- Addieren Sie alle Summen und ermitteln so Ihren benötigten (Netto-)Umsatz.
Wenn Sie wissen, was Sie wollen, können Sie die Wege dahin nun auch realistischer planen. Mit dem kalkulierten Umsatz können Sie in verschiedenen Schritten berechnen, mit wie vielen Stunden, Aufträgen oder Dienstleistungen Sie Ihr Ziel erreichen.
Sie sehen: Eine effektive Preiskalkulation in Kombination mit Planungsschritten führt Sie in die richtige Richtung.
Warum regelmäßiges Controlling?
Kleinunternehmerregel und Sozialversicherungspflicht als Grenzen für Teilzeitselbständige – in der letzten Zeit häuften sich als Themen in der Betriebsberatung:
- Verluste über mehrere Jahre durch vorweggenommene Betriebskosten ( z.B. wegen einer langjährigen Ausbildung) – Überprüfung des Finanzamtes
- drohende Rückzahlung an das Finanzamt wegen der Überprüfung der Gewinnerzielungsabsicht, Stichwort: Liebhaberei (s.o.)
- Nachzahlungen an Krankenversicherung, Rentenversicherung und Einkommensteuer
Hierbei handelte es sich teilweise um fünfstellige Steuer- oder Sozialversicherungsschulden. Das kann ohne eine zurückgestellte Liquidität schnell zu einer Insolvenz führen. Ursächlich waren zum Teil Informationsdefizite. Allerdings auch der fehlende Überblick über die eigenen Finanzen! Deswegen empfehle ich Ihnen mindestens ein vierteljährliches Controlling. Ich mache dies übrigens auch in einer Art internen Klausur bzw. Revision mit einem festen Termin.
Gerade Teilzeit-Selbständige haben eher Grenzen zu beachten. Bei der Krankenversicherung ist es wichtig zu wissen, ob die sozialversicherungspflichtige Anstellung den finanziellen Schwerpunkt bildet, damit keine zusätzlichen Krankenversicherungskosten auf Sie zukommen. Bei den rentenversicherungspflichtigen Tätigkeiten ist die Höhe des Minijobs (12x 538,00 € ab 2024) die Grenze, ansonsten entstehen hier Zahlungen in Höhe von 18,6% des Gewinns. In Bezug auf die Umsatzsteuer sollte der Umsatz 22.000 € nicht überschreiten, wenn Sie Kleinunternehmer*in bleiben wollen.
Überschreiten Sie diese Grenzen, ist das auch in Ordnung und Ihr Unternehmen wächst. Spätestens dann müssen Sie mehr administrative Tätigkeiten einplanen.
Eine ordentliche Buchführung sorgt für einen geordneten Überblick Ihrer Wirtschaftlichkeit!
Meine Kundschaft ist in der Regel zu einer einfachen Buchführung verpflichtet und erstellt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Finanzamt. Selbst ist die Frau – oder Sie bezahlen ein Steuerbüro, das diese Aufgabe übernimmt. Wenn Sie Ihre Buchführung mit einem digitalen Programm erledigen, erhalten Sie monatliche Einblicke, können statistische Auswertungen einsehen, je nachdem was Ihr Programm beinhaltet.
Sollten Sie Belege sammeln und diese in einer eigenen Tabelle summieren, gewöhnen Sie sich von Beginn an eine monatliche oder vierteljährliche Kontrolle. Den regelmäßigen Überblick über Einnahmen und Betriebskosten zu haben bedeutet, dass Sie Ihr Unternehmen steuern können:
- wie Sie im Laufe des Jahres dastehen.
- ob Sie zum Jahresende noch Geld ausgeben müssen, um Steuern zu sparen.
- ob Investitionen möglich oder auch notwendig sind.
- ob Sie Veranstaltungen oder Angebote reduzieren und dafür mehr Freizeit gewinnen.
Bleibt die Frage aller Fragen: Wie controllen Sie Ihren wirtschaftlichen Erfolg? Mittels
- regelmäßigem Review
- penibler Buchführung
- Ein- und Ausgaben vs. Invest
Noch Fragen? Dann sprechen Sie mich an – ich freue mich auf uns. Die 0211 933 71 848 ist meine Telefonnumer, meine E-Mail lautet info@petrawelz.de – oder Sie nehmen als Verbandsmitglied (z.B. Feldenkrais, Kunst- oder Gestalttherapie, Taijiquan und Qigong oder Yoga) eine der Betriebsberatungen in Anspruch.
Herzliche Grüße aus Düsseldorf-Oberbilk,
Deine und Ihre Petra Welz
(Bildquelle: eigenes Material)