Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Jobverlust, Massenkündigung, Insolvenzen sind heutzutage „normal“ und in jedem Fall sind auch Frauen davon betroffen. Der Stellenmarkt ist nicht immer freundlich zu den Arbeitssuchenden. Oft dauern Bewerbungsprozesse sehr lange, und am Ende drohen Absagen und Frustration. Viele Frauen nutzen daher die Zeit der Arbeitslosigkeit zur Neuorientierung und zur Prüfung, ob die Selbständigkeit eine gute Option für sie ist. Dies ist oft der Fall, wenn Sie eine hervorragende fachliche Qualifikation, langjährige Erfahrung und Spezialwissen haben. Und auch Sie können die Chancen zur Verwirklichung ihrer beruflichen Herzensträume nutzen.

Fördermöglichkeiten

Die Arbeitsagentur unterstützt die Gründungsaktivitäten und bietet einen Gründungszuschuss als Förderung zum Start in die Selbständigkeit an. Bei einer positiven Bewilligung erhält die Gründerin ab dem Gründungszeitpunkt 6 Monate ALG1 + 300 € Zuschuss für Sozialversicherungskosten als Startkapital. Nach Ablauf der 6 Monate gibt es eine zweite Förderphase, die beantragt werden kann. Bei Bewilligung gibt es noch einmal für 9 Monate 300 € als echten Zuschuss.

So stellen Sie den Antrag

Die Arbeitsagentur verlangt für den Antrag von Ihnen einen ausführlichen Businessplan, die Darstellung Ihrer persönlichen Gründungsmotivation und eine „fachkundige Stellungnahme“ durch eine externe fachkundige Stelle. Dort wird Ihr Gründungsvorhaben auf Tragfähigkeit geprüft und bescheinigt. Über diese Funktion als „fachkundige Stelle“ verfüge ich selbst, und ich biete Ihnen Beratung und Analyse zu Ihrem Geschäftskonzept und Businessplan.