Wirtschaftlichkeit, Liebhaberei, Gewinnerzielungsabsicht, Rentabilität – das ist das Spannungsfeld in Ihrer Selbständigkeit. Es kursieren einige Missverständnisse darüber, was es braucht, um ein Unternehmen zu gründen und zu führen. Vielleicht geht es Ihnen auch so und Sie glauben, dass man seine Arbeit nur mit Leidenschaft machen muss, um erfolgreich zu sein. Das mag zwar für einige zutreffen, ist aber nicht immer ausreichend. Tatsächlich werden viele erfolgreiche Unternehmungen von Menschen gegründet, die einfach eine Gelegenheit sahen und beschlossen, sie zu nutzen. Allen gemein ist jedoch, dass Sie eine solide Grundlage für Ihre Selbstständigkeit schaffen und dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen von Anfang an rentabel ist. In diesem Blogbeitrag werden wir das Konzept der Rentabilität und des Hobbyismus in der Wirtschaft untersuchen und Ihnen bei der Entscheidung helfen, welcher Weg der beste für Sie ist!
Wirtschaftlichkeit und Liebhaberei in der Selbständigkeit – zwei Denkrichtungen.
Es gibt zwei Denkrichtungen, wenn es darum geht, ein eigenes Unternehmen zu gründen: diejenigen, die ihr Hobby zum Beruf machen wollen, und diejenigen, die der Meinung sind, dass ein Unternehmen nur dann gegründet werden sollte, wenn es eine echte Aussicht auf Rentabilität gibt. Beide Argumente haben ihre Vor- und Nachteile. Aber welches ist das Richtige für Sie?
Gewinnerzielungsabsicht und Rentabilität
Im Prinzip sagt das Wort, was es meint: „Ich habe die Absicht, einen Gewinn zu erzielen.“ Und nur dann profitieren Sie steuerlich davon! Da stellt sich die Frage nach der Rentabilität Ihres Unternehmens.
Die Rentabilität ist ein Maß für die Fähigkeit eines Unternehmens, Gewinne im Verhältnis zu seinen Gesamtausgaben zu erzielen. Mit anderen Worten: Sie ist der Geldbetrag, den ein Unternehmen nach Abzug aller Kosten durch seine Geschäftstätigkeit verdient. Dies kann berechnet werden, indem man die Gesamtausgaben von den Gesamteinnahmen abzieht. Wenn ein Unternehmen nicht profitabel ist, wird es wahrscheinlich Schwierigkeiten haben, zu wachsen und zu expandieren. Und das Finanzamt gibt es ja auch noch, doch dazu später.
Auf der anderen Seite gibt es das Argument, dass ein Unternehmen nicht nur gegründet werden sollte, um Geld zu verdienen. Das wird oft als „Hobby“ oder „Liebhaberei“ bezeichnet. Das Hauptproblem bei diesem Ansatz ist, dass er zu unrealistischen Erwartungen und letztlich zu Enttäuschungen führen kann. Ein Unternehmen sollte gegründet werden, weil Sie eine Leidenschaft dafür haben und eine wirtschaftliche Herangehensweise verfolgen. Eben nicht nur, weil Sie schnelles Geld verdienen wollen.
Welches ist also der richtige Ansatz für Sie? Die Antwort liegt, wie bei den meisten Dingen im Leben, wahrscheinlich irgendwo in der Mitte. Es ist wichtig, dass Sie sich darüber im Klaren sind, warum Sie ein Unternehmen gründen – und was Sie damit erreichen wollen.
Vision, Leidenschaft, Gewinn.
Das Wichtigste ist, dass Sie eine klare Vision für Ihr Unternehmen haben, die Leidenschaft, die Gewinnerzielungsabsicht mit der Aussicht auf Rentabilität verbindet.
Was ist also Liebhaberei? Hier der Versuch einer Definition. Ganz allgemein ist Liebhaberei ein Gefühl der Aufregung und Freude an etwas, das Sie tun. So weit, so gut.
Ihr eigener Enthusiasmus ist einer der wichtigsten Faktoren in Ihrem Unternehmen. Wenn Sie nicht begeistert von dem sind, was Sie tun, wird es schwierig sein, Ihre Motivation auf Dauer aufrechtzuerhalten. Und genau deshalb ist es so wichtig, einen Beruf zu wählen, für den Sie sich begeistern können. Wenn Sie von Ihrer Arbeit begeistert sind, spiegelt sich das in Ihrer Einstellung und Ihrer Arbeitsmoral wider.
Sie machen z.B. eine interessante Ausbildung wie FELDENKRAIS Lehrer*in, Yogalehrer*in, Atemtherapeut*in oder anderes. Dann entscheiden Sie sich im Laufe der Zeit, Ihre neuen Kenntnisse nebenberuflich oder hauptberuflich selbständig auszuüben. So weit, so gut.
Selbstverständlich denken Sie darüber nach, die Kosten für die Ausbildung steuerlich geltend zu machen. In Bezug auf eine zukünftige Selbständigkeit wären das sogenannte vorweggenommene Betriebskosten. Ebenso können Sie im Rahmen Ihrer Anstellung, weil die Fortbildung zu Ihrer Tätigkeit passt, Fortbildungskosten geltend machen. Ich beziehe mich hier im Weiteren auf die erste Variante.
Jetzt kommt das liebe Geld ins Spiel. Und da liegt der Hase im Pfeffer begraben…
Die Suche zwischen Wirtschaftlichkeit und Liebhaberei in der Selbständigkeit hat einen Namen.
Das Finanzamt! Im Grunde wissen Sie ja, da ist noch das Finanzamt, das Ihnen im Nacken sitzt. Denn spätestens in zwei bis drei Jahren nach der Ausbildung taucht das Finanzamt auf. Mit der Frage nach Ihrer Gewinnerzielungsabsicht und manchmal der Konsequenz der Einstufung als „Liebhaberei“.
Hier möchte ich keine Träume zerstören, sondern Sie für die Realität sensibilisieren. Natürlich gibt es Phasen, externe Geschehnisse privater oder businessmäßiger Natur, die Ihr Geschäft beeinflussen – und Sie nicht zum Arbeiten kommen. Passiert uns allen. Ständig. Gerade dann, wenn es Pandemien, nachlassende Gesundheit bei den zu pflegenden Angehörigen, wegbrechende Märkte, sich ändernde Gesetzeslagen usw. gibt.
Das Gewinnmotiv bezieht sich auf die Motivation, Geld zu verdienen. Es ist der Wunsch, durch die Führung eines Unternehmens, einen Gewinn zu erzielen. Das Gewinnmotiv ist für jedes Unternehmen wichtig, weil es den Anreiz bietet, Geld zu verdienen und das Unternehmen zu vergrößern. Ohne dieses Gewinnstreben hätten Unternehmen keinen Anreiz, Waren und Dienstleistungen zu produzieren.
Ich schreibe hier aus Praxis, denn im letzten halben Jahr hatte ich mehrfach Beratungen zu Rückforderungen des Finanzamtes wegen Liebhaberei. Was ist da passiert?
Ausbildungskosten summieren sich pro Jahr gerne auf 2.000,00 €, manchmal sogar bis zu 8.000,00 € oder mehr. Im Falle der vorweggenommenen Betriebskosten machen Sie alle Betriebskosten wie Fortbildungskosten, Fahrtkosten, Unterkunft etc. geltend, ohne dieser Summe Ihre „Einnahmen“ entgegen zu stellen.
Denn in vielen Fällen entstehen Einnahmen erst nach Abschluss der Ausbildung. Einkommensteuerrechtlich erzielen Sie damit einen Verlust. Bei einer gleichzeitigen Anstellung wirkt sich das steuerlich für Sie positiv aus, indem Sie eine Einkommensteuerrückzahlung erhalten. Das freut Sie natürlich, vielleicht auch, um die weiteren Ausbildungskosten zu finanzieren.
Nachweise erbringen – Sie haben Möglichkeiten, Gewinnerzielungsabsicht zu dokumentieren.
Sie werden dann nach ein paar Jahren Verlust ein Schreiben vom Finanzamt erhalten. Meistens sind es zwischen drei und fünf Jahren. Darin enthalten die Aufforderung, Ihre Gewinnerzielungsabsicht stichhaltig nachzuweisen.
Sollten Sie die Zeit genutzt und
- Ihre Marketingstrategie entwickelt haben,
- eine Website aufgebaut,
- Akquise-Tätigkeiten nachweisen können
ist es Ihnen im besten Fall gelungen, bereits einen passablen Stamm an zahlenden Kund*innen aufzubauen.
Ein stetiges Wachstum der Einnahmen ist absehbar. Das wiederum können Sie dem Finanzamt plausibel erklären und gegebenenfalls auch durch einen Businessplan untermauern.
So war es vielleicht Ihre Absicht. Nun kommt Ihnen das Leben dazwischen: Sie erkranken selbst, sind durch Pflege der Angehörigen gefordert, für Sie wichtige Menschen sterben… All das beeinflusst Sie selbstverständlich. Oder sie dürfen Ihre Kurse und Einzelsitzungen während der Pandemie nicht ausüben, die Anmeldezahlen gehen zurück, zugesagte, terminierte und geplante Seminare fallen aus…
All das ist passiert, Sie kennen das vielleicht aus eigener Erfahrung oder dem direkten Umfeld. Gewinne zu erzielen, scheint unmöglich oder nur in sehr geringem Umfang. Auch das können Sie gegenüber dem Finanzamt kommunizieren.
Da das Finanzamt leider nicht nach menschlichen Kriterien handelt, sondern sich auf das Steuerrecht bezieht, ist hier das Risiko jedoch sehr hoch, das Ihre gesamte Geschäftstätigkeit als Liebhaberei eingestuft wird. Am Ende müssen Sie mit einer Rückzahlung von mehreren tausend Euro rechnen, die auch schnell zweistellig sein kann. Ja, das ist ungünstig, diplomatisch ausgedrückt.
Sie haben Ihre Wirtschaftlichkeit und Rentabilität dennoch in der Hand!
Aus den genannten Gründen empfehle ich Ihnen, die Relation der Ausbildungskosten und der realistischen Aussicht, mit der Gründung im ähnlichen Umfang Einnahmen zu generieren, zu kalkulieren. Ja, das geht!
Wenn Sie Ausbildungskosten einkommensteuerrechtlich als vorweggenommene Betriebskosten geltend machen wollen, holen Sie sich Expert*innen an die Seite wie Steuerberater*innen und Unternehmensberater*innen.
Warten Sie nicht zu lange ab, wenn Sie merken, Ihre Verluste ziehen sich über mehrere Jahre. Dann ist es dringend an der Zeit, Entscheidungen zu treffen, bevor das Finanzamt Sie dazu auffordert.
Verdacht auf Liebhaberei Ihrer Selbständigkeit entkräften.
Wenn Sie von Beginn an wissen, dass Ihre zeitlichen Kapazitäten Ihnen nur ermöglichen, ein bis zwei Kurse bzw. Einzelsitzungen pro Woche durchzuführen, ist die Einschätzung, welche Gewinne Sie dadurch erzielen werden in Relation zu den Ausbildungskosten besonders wichtig.
Abzuwägen bleibt Ihnen wie und in welchem Umfang Sie vorweggenommene Betriebskosten geltend machen. Nach einer Ausbildung selbständig Angebote auf den Markt zu bringen, das ist immer eine Chance. Begeben Sie sich nur nicht durch jahrelange Verluste in eine prekäre Finanzsituation und enormen Stress.
Zu guter Letzt: externe Faktoren bei unternehmerischer Wirtschaftlichkeit und Rentabilität
Auch der Wettbewerb beeinflusst die Rentabilität. Wenn es viele Unternehmen gibt, die ähnliche Produkte oder Dienstleistungen anbieten, konkurrieren sie alle um die gleichen Kund*innen. Dieser Wettbewerb kann die Preise drücken und es Ihnen als Unternehmer*in schwer machen, Gewinne zu erzielen.
Schließlich können auch die wirtschaftlichen Bedingungen einen großen Einfluss auf die Rentabilität haben. Wenn zum Beispiel die Wirtschaft wie aktuell sich in einer Rezession bewegt. Dann haben die Menschen möglicherweise weniger Geld, um das für Ihre Dienstleistungen auszugeben. Das kann bei Ihnen zu geringeren Umsätzen und Gewinnen führen.
Alle diese Faktoren – Ausbildungskosten, Preise, Wettbewerb und wirtschaftliche Bedingungen – können die Rentabilität Ihres Unternehmens beeinflussen. Sie als Unternehmer*in sollten sich dieser Faktoren bewusst sein, wenn Sie Gewinn machen wollen.
Zu Wirtschaftlichkeit und Liebhaberei in der Selbständigkeit gebe ich in der nächsten Zeit einige (Online-)Seminare, schauen Sie gerne in meinen Kalender.
In diesem Sinne: herzliche Grüße aus Düsseldorf-Oberbilk
Ihre und Eure Petra Welz
(Bildquelle: eigenes Material)