Ob Sie eine Ergotherapiepraxis aufbauen, Ihre Existenzgründung mit einem Businessplan konkretisieren oder durch einen Standortwechsel Ihre gesamte Unternehmensstrategie neu durchdenken wollen, wie gehen Sie vor? Dafür gibt es doch Fördermittel!

Sicherlich bietet Ihnen das Internet viele Möglichkeiten der Recherche und Sie sprechen mit Freund_innen.

Brauchen Sie Geld, um Ihre Investitionen zu tätigen wie z.B. die Einrichtung Ihrer Räumlichkeiten oder möchten Sie in der Anlaufphase des Unternehmens liquide sein? Das Wesentliche ist, dass Sie sich fragen, wofür brauche ich Unterstützung bzw. für welchen Zweck will ich Fördermittel beantragen?

Die EU als auch Bund und Länder verteilen jedes Jahr Milliarden für Fördermittel. Grundsätzlich unterscheiden sich Zuschussprogramme für Beratung von Programmen zur finanziellen Unterstützung. Einen Überblick über sämtliche Programme erhalten Sie in der Förderdatenbank foerderdatenbank.de. Mit Hilfe der Schnellsuche können Sie die unterschiedlichsten Kriterien eingeben und das passende Programm in Ihrem Bundesland finden, z.B. Existenzgründung & -festigung als Förderbereich und Zuschuss als Förderart. Ich stelle Ihnen einige Programme vor, die gerade für kleinere Unternehmen nützlich sein können.

Beratungsförderung

Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Existenzgründung für Sie eine gute berufliche Perspektive darstellt? Oder Ihre Unternehmensidee ist bereits konkret und Sie brauchen Unterstützung für Ihre nächsten Schritte?

Auf dem Weg in die Selbständigkeit haben Sie sicher zahlreiche Fragen, die Sie nachts nicht schlafen lassen:

  • Wie schreibe ich einen Businessplan?
  • Wie starte ich mein Marketing?
  • Wie geht das, wenn ich mit anderen zusammenarbeiten will?
  • Wie viel Geld will und kann ich investieren?

Wenn Sie gründen möchten, fragen Sie sich, ob Sie Beratung brauchen oder ein Existenzgründungsseminar reicht, um Ihre Kenntnisse zu vertiefen. Vielleicht bringen Sie aus Ihrer Berufserfahrung genügend Wissen mit, um Ihr eigenes kleines Unternehmen zu leiten. Sollten Sie Ihre berufliche Zukunft darauf aufbauen, dann ist fachliche Begleitung für die Startphase sehr hilfreich, um Fehlplanungen zu vermeiden und Krisensituationen zu minimieren.

In fast jedem Bundesland können Sie einen Zuschuss für eine Vorgründungsberatung beantragen. Um einen Businessplan zu erstellen, den Sie bei der Agentur für Arbeit vorlegen oder um einen Förderkredit zu beantragen, ist zusätzliche Unterstützung durch eine externe Beraterin meist zielführend. In NRW können Sie dafür das „Beratungsprogramm Wirtschaft“ in Anspruch nehmen.

Der Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten, max. 400 € pro Tagewerk und vier Tagewerke werden gefördert. Für Gründungen mit ALG II gelten Sonderkonditionen. Details via ibp-ihk.de/unsere-taetigkeitsfelder/das-programm-ibp-nrw/gruendungsberatung-im-bpw/

Förderung unternehmerischen Know-hows

Das bundesweite Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Speziell gefördert werden u.a. Unternehmen, die von Frauen geführt werden. Unterteilt ist das Programm für sogenannte „Jungunternehmen“ und „Bestandsunternehmen“.

Jungunternehmen

Sie haben gerade gegründet oder sind noch nicht länger als zwei Jahre selbstständig? Vielleicht stellen Sie fest, dass Ihre ursprüngliche Geschäftsidee nicht so richtig angenommen wird, obwohl Sie bereits Werbeaktivitäten gestartet haben.

Woran liegt es? Wie kriegen Sie Ihr Unternehmen ins Laufen? Wollen Sie sicherer werden bei Verhandlungsgesprächen?

Diese und andere Themen sind Gründe für ein Coaching. In der Startphase des Unternehmens gibt es häufig Unsicherheiten, wie Sie z.B. als Unternehmer_in bei der Kund_innengewinnung auftreten oder beim Aufbau Ihrer Organisationsabläufe.

Nutzen Sie die Beratungsförderung, um Anfängerfehler zu vermeiden und Ihr Unternehmen zu stabilisieren. Der Zuschuss beträgt je nach Bundesland zwischen 50% und 80% – d.h. die Zuschusshöhe liegt zwischen 2.000 und 3.200 €.

Sie sind länger als zwei Jahre selbstständig?

Gefördert werden auch Unternehmer_innen ab dem 3. Jahr nach Gründung. Sie werden als Bestandsunternehmen betrachtet.

Ihre Kundschaft bleibt aus? Sie wollen Ihr Angebotsspektrum erweitern? Sie suchen nach geeigneten Kooperationen? Sie möchten Ihr Unternehmensprofil schärfen?

Sie haben bereits ein Unternehmen und denken daran, Ihre Kapazitäten mit Angestellten zu erweitern oder möchten weitere Schwerpunkte in Ihr Konzept integrieren? Sie haben mit Ihren Möglichkeiten alles ausgeschöpft und suchen Alternativen? Brauchen Sie einen Perspektivwechsel? Zur Klärung holen Sie mich als Fachfrau an die Seite, die mit Ihnen gemeinsam Lösungen entwickelt.

Hier beträgt die Zuschusshöhe maximal 50 bis 80% bei Beratungskosten bis 3.000 € – d.h. maximaler Zuschuss zwischen 1.500 und 2.400 €.

Starthilfen in Form von Krediten

Es gibt Gründungsdarlehen zur Finanzierung des Kapitalbedarfs und verschiedene Programme zur Vergabe von Krediten. Ob der Mikrokreditfonds Deutschland, das StartGeld oder andere Programme in Frage kommen, hängt von der Höhe Ihrer Kreditsumme ab. Informieren Sie sich bei kfw.de oder der Landesbank Ihres Bundeslandes. Das Internet ist dafür die aktuellste Quelle. Zurzeit sind die Zinskonditionen sehr gering und das erste Jahr bleibt zumeist tilgungsfrei. Die staatlich geförderten Kredite beantragen Sie bei einer Hausbank, die Ihnen auch eigene Kreditprogramme vorschlagen werden. Gehen Sie gut vorbereitet in ein Bankgespräch und verhandeln über die besten Konditionen.

Häufig werde ich gefragt, welche Zuschüsse gibt es denn für die Anlaufphase meines Unternehmens? Klare Antwort: In dieser Situation werden nur Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit gefördert!

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Bei Gründung mit ALG I gibt es den Gründungszuschuss, mit ALG II das Einstiegsgeld. Beides sind Ermessensleistungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Wichtig ist, dass die Existenzgründung eine bessere Alternative der Existenzsicherung darstellt als eine sozialversicherungspflichtige Anstellung. Der Gründungszuschuss / das Einstiegsgeld ist so etwas wie eine Liquiditätshilfe in den ersten 6 Monaten für den Aufbau Ihres Unternehmens.

Details finden Sie bei arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/existenzgruendung

Welches Förderprogramm für Ihre Fragen passend ist, können Sie gerne in einem persönlichen Informationsgespräch mit mir klären.

Herzliche Grüße aus Düsseldorf,
Ihre Petra Welz

(Bildquelle: Free-Photos via pixabay, CC0 – no changes)