Ab 2018 sind für Selbstständige die Zahlungen an die Gesetzlichen Krankenkassen (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz HHVG) neu geregelt.

Was ändert sich genau?

Zukünftig werden die Krankenkassenbeiträge nur noch vorläufig festgesetzt und erst mit Vorlage des Einkommensteuerbescheids endgültig berechnet.

Was heißt das? Dadurch kann es weiterhin zu Nachzahlungen kommen. Bei zu hohen Vorauszahlungen – und das ist neu – kommt es zu Rückzahlungen. Nachteile entstehen durch die Neuregelung insbesondere für KleinunternehmerInnen, deren Einkommen über der Familienversicherungsgrenze oder der Mindestbemessungsgrenze liegen. In diesem Fall kann ein Einkommenssprung zu hohen Nachzahlungen wie auch Vorauszahlungen führen.

Der VGSD (Verband der Gründer und Selbständigen e.V.) engagiert sich für eine gerechte Einstufung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbständige und hat eine Petition verfasst. Für alle, die sich engagieren wollen, kann die Petition bei vgsd.de mitgezeichnet werden. Um überhöhte Beiträge zu vermeiden, können gesetzlich versicherte Selbstständige auch in 2017 noch etwas tun. Der VGSD listet auf.

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