Schon als Kinder haben wir gelernt, dass eine Schokolade mitzunehmen, ohne dafür zu bezahlen, Diebstahl ist. Und zum Abschreiben von der Nachbar*in gehörte immer ein Einverständnis. Das zu verstehen, fällt uns leicht. Doch wie sieht das heute aus mit Gütern, die allen zur Verfügung stehen via World Wide Web? Denn nicht alles ist Open Source. Eine Perspektive auf geistiges Eigentum.

Aus aktuellem Anlass beziehe ich mich auf das wichtige Thema „Geistiges Eigentum“. Neulich wollte ich für einen Blogartikel das Bildmotiv einer sehr unterhaltsamen Postkarte in leicht abgewandelter Form nutzen. Was habe ich getan?

Per E-Mail stellte ich den Kontakt zur Grafikdesignerin her, trug mein Anliegen vor und fragte sie, ob oder wie das gehen könnte. Schnell bekam ich eine Antwort. Diese enthielt klare Honorarvorstellungen und einige Vorschläge zur Nutzung. So konnte ich entscheiden, ob ich das Angebot annehme oder nicht.

Was ist überhaupt geistiges Eigentum?

Als „Geistiges Eigentum“ – international auch „intellectual property“ – werden Schöpfungen des menschlichen Intellekts bezeichnet wie Know-how, Erfindungen, Software. Die Eigentumsrechte daran können folgendermaßen geschützt werden:

  • gewerbliche Schutzrechte
    • Patente und Gebrauchsmuster
    • Marken
    • Designs
  • Geschäftsgeheimnisse
  • das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

In Deutschland regelt das das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Dort tragen Sie Ihre Produkte, Marken, Wort-Bild-Marken etc. ein oder lassen diese nachprüfen.

Urheberrecht: Texte, Bilder, Konzepte gehören denjenigen, die sie erfunden und geschaffen haben. Wie für alles Mögliche gibt es in Deutschland dazu eine klare Gesetzeslage. Hier schützt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). § 64 regelt, dass das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des/der Urheber*in erlischt, sofern nicht Erben das diesbezügliche Verwertungsrecht beanspruchen (§ 69).

Nutzungsrechte: Musik für die eigene Marketingstrategie auf Webseiten, im Podcast oder in Videos bei YouTube zu nutzen, bedarf immer einer Erlaubnis und/oder ist kostenpflichtig. Die zentrale Ansprechstelle dafür ist die GEMA, die Musikschaffende und -produzierende schützt. Oder Sie entscheiden sich für sogenannte gemafreie Musiknutzung.

In der Zusammenarbeit mit anderen entstehen schnell kreative Ideen, wie z.B. der Titel und das Konzept für eine interessante Ausbildung oder einen Workshop. Da ist es genauso wichtig, zum Zeitpunkt der Entstehung zu klären, wem/welcher was gehört. Auf der ganz sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das in einer Kooperationsvereinbarung festhalten. Solange Sie zusammen arbeiten, ist das kein Thema, jedoch oft entstehen Konflikte, wenn ein*e Partner*in aussteigt und beansprucht, Titel und Konzept alleine weiter nutzen zu wollen.

Moralisch verwerflich?

Zusätzlich zur gesetzlichen Regelung gibt es eine persönliche Grenze. Sie entscheiden, was Sie freiwillig mit vielen Menschen teilen wollen und was Sie als Ihr Eigentum betrachten. Freebies, Podcasts, Blogartikel u.a. sind ebenfalls Produkte geistigen Eigentums, in denen Sie Ihr Know-how und Ihre Expertise zum Ausdruck bringen.

Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie Ihre Idee in einem Netzwerk vorstellen und eine Netzwerkpartner*in Ihr Konzept / Ihren Titel als eigenes Produkt vermarktet?

Gerade in diesem Jahr ist das Online-Business stark gewachsen und viele Branchen haben einen starken Digitalisierungsschub hinter sich. Webinare und Online-Seminare, die Nutzung von Videokonferenz-Software oder anderen Portalen für Vorträge, Beratungen, Supervision etc. ist wie selbstverständlich in unsere Alltagspraxis übergegangen.

(Bild: amelaxa via depositphotos)Die Zur-Verfügung-Stellung von PowerPoint-Vorlagen, Workbooks, Scripts wird in der Regel bei diesen Veranstaltungen erfragt und im Vertrauen der Anbietenden zur Verfügung gestellt. Und jetzt möchte ich auf den moralischen Aspekt und das Vertrauen zu sprechen kommen.

Selbstverständlich gehe ich in meinem Business davon aus, dass diese Vorlagen von meinen Teilnehmenden zum eigenen Nutzen gebraucht werden. So ist es auch gedacht! Der Hinweis: „Diese Unterlagen sind nicht zur Vervielfältigung freigegeben.“ schützt/dient als Appell. Mehr habe ich nicht in der Hand.

Geistiges Eigentum und Aufzeichnungen im Netz und in der Cloud

Zoom Aufzeichnungen bedürfen auch der Erlaubnis, sowohl der Erlaubnis der Teilnehmenden als auch die der Durchführenden, sollten Sie als Teilnehmer*in zur eigenen Nachverfolgung die Veranstaltung aufzeichnen wollen. Ich habe damit durchweg gute Erfahrungen gesammelt. Ein unbehagliches Gefühl oder sogar Misstrauen entsteht bei mir dann, wenn ich vor schwarzen Bildschirmen sitze ohne zu wissen, wer/welche sich dahinter verbirgt und keine Kommunikation z.B. im Chat stattfindet.

Dabei macht es sicherlich einen Unterschied, ob ich ein Seminar mit einer überschaubaren Gruppe von zehn bis zwölf Teilnehmenden gestalte oder eine Großveranstaltung mit 100 oder mehr Personen.

Bei den Anbietern von Videokonferenz-Plattformen wie Zoom, Skype oder Teams (Microsoft) müssen wir auf Datensicherheit vertrauen. In der Regel schützen sich diese Unternehmen in sehr hohem Maße. Nicht auszudenken, was passiert, wenn dieses Vertrauen missbraucht wird. Mittlerweile haben die Anbieter in Sachen Datenschutz, Verschlüsselung und Speichern in der Cloud nachgelegt.

Um das Vertrauen zu erhalten, stellen Sie Transparenz her. So einfach ist das. Wenn Ihre Kamera nicht funktioniert und alle wissen Bescheid oder der/die Anbieter*in Sie bittet, Kamera und Mikrofone auszuschalten, dann sind die Bedingungen für alle Beteiligten geklärt. Sorgen Sie dafür, dass alle sich in diesem virtuellen Raum wohl fühlen 🙂

Was also tun?

  • Stellen Sie Transparenz her.
  • Klären Sie die Nutzungsrechte.
  • Veröffentlichen Sie Ihre Quellen.
  • Last but not least: Eigene Rechte klären mittels /via GEMA, UrhG oder DPMA.

„Wer sich selbst schützt, schützt andere. Wer andere schützt, schützt sich selbst“, befindet sich auf dem Grabstein des buddhistischen Mönchs Nyanaponika, der zu seinen Lebzeiten Geistestraining durch Achtsamkeit lehrte. In diesem Sinne seien Sie achtsam 🙂

Auch und vor allem mit dem geistigen Eigentum anderer.

Denn es gehört zum guten Ton, wenn Sie Ihre Quellen offenlegen. Ich empfinde es beispielsweise als äußerst vertrauenswürdig, wenn jemand sagt: „Diese Methode, diesen Ansatz, dieses Wissen habe ich bei XYZ gelernt – googeln Sie mal danach, Sie werden sicherlich fündig.“

Nun wünsche ich Ihnen eine gute und besinnliche Zeit zum Jahresende, bleiben Sie gesund.

Herzliche Grüße aus Düsseldorf
Ihre und Eure Petra Welz

(Bild: amelaxa via depositphotos)